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Rechtshänder darf sein Testament mit der linken Hand schreiben

Die Geschwister eines verstorbenen Mannes hatten die Echtheit seines Testaments angezweifelt, das dieser mit der linken Hand verfasst hatte. Der Mann war eigentlich Rechtshänder, musste sein Testament aber auf Grund einer Lähmung mit der linken Hand verfassen. Die Geschwister wurden darin nicht bedacht und zogen vor Gericht.

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