Aktuelles

ALS SINGLE BRAUCHE ICH KEIN TESTAMENT - oder etwa doch?!

Magdeburg (ots) - Alleinstehend, ohne Kinder, null Verpflichtungen! Immer mehr Menschen leben in "Single-Haushalten". Verzichten kinderlos Unverheiratete darauf, ihr Erbe per Testament zu regeln, greift die gesetzliche Erbfolge. Mintunter mit ungewollten Folgen.

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge

Auch Singles sollten sich damit auseinandersetzen, was mit ihrem Vermögen nach dem Tod passieren soll. Denn es gibt immer etwas zu vererben! Und gerade bei größerem Vermögen sollte man sich dringend mit der Frage nach den möglichen Erben beschäftigen. „Möchte man nicht, dass die ‚böse Tante‘ alles erbt, muss ein Testament errichtet werden. Denn ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge“, erklärt Angelika Strähuber, Notarassessorin bei der Landesnotarkammer Bayern.

Nach der gesetzlichen Erbfolge erben zunächst die Eltern, wenn Sie weder Kinder noch Enkelkinder oder einen Ehepartner haben. Leben Vater und Mutter nicht mehr, erben die Geschwister und deren Nachkommen, also Neffen und Nichten. Die gesetzliche Erbfolge setzt sich fort über Onkel und Tanten bis hin zum Fiskus.

Mit einem Testament die Erbfolge regeln

Um selbst bestimmen zu können, wer Erbe werden soll, ist ein Testament nötig. Dieses kann eigenhändig oder notariell erstellt werden. Das eigenhändige Testament muss von Hand geschrieben und unterschrieben sein, sonst ist es ungültig. Ein handgeschriebenes Testament kann in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht gegeben werden. „So ist sichergestellt, dass es auch gefunden wird“, erklärt Strähuber. „Das beste Testament nützt schließlich nichts, wenn es unentdeckt in der Schublade bleibt.“

Streitigkeiten vermeiden durch Beratung

Das notarielle Testament erstellt der Notar nach den individuellen Wünschen des Erblassers. Der Notar schreibt dessen Willen rechtssicher nieder. Das vermeidet Streit und spart Geld. Denn in der Regel kommt der Erbe – im Gegensatz zum eigenhändigen Testament – ohne kostenpflichtigen  Erbschein zum Nachweis seiner Erbenstellung aus.

Geringe Steuerfreibeträge

Besonders tückisch sind für kinderlos Unverheiratete die geringen Erbschaftsteuerfreibeträge. Beispielsweise steht unter Lebensgefährten oder Geschwistern ein Freibetrag von lediglich 20.000 EUR über einen Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung.

Weitere Pressemitteilungen des Presseverbunds zu allen Ratgeberthemen rund um das Notariat finden Sie im Presseportal der Hamburgischen Notarkammer sowie auf der Internetseite der Landesnotarkammer Bayern, der Notarkasse und des Bayerischen Notarvereins.

Original-Content von: Hamburgische Notarkammer, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen

-

Magdeburg (ots) - Im Schnitt wird etwa jede dritte Ehe in Deutschland geschieden. Das betraf allein im Jahr 2022 rund 137.400 Paare. Für die Ehegatten...

Weiterlesen
-

Zum 1. März 2024 ist Frau Notarin Ulrike Gruner aus unserer Kanzlei ausgeschieden und Frau Dr. Dörthe Imberg eingetreten. Aus Notare Schneider Gruner...

Weiterlesen
-

Köln (ots) - Stellen Sie sich vor, Sie werden Erbe und der verstorbene Erblasser hat Ihnen Bankkonten und Immobilien hinterlassen. Als Erbe haben Sie...

Weiterlesen
-

Dresden (ots) - Zum 1. Januar 2024 wird das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) umfassend reformiert. Für Gesellschaften mit...

Weiterlesen
-

Hamburg (ots) - Die Zinswende ist längst auf dem Immobilienmarkt angekommen. Manche Bauträger werden von den gestiegenen Finanzierungskosten...

Weiterlesen